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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr etc. für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
2. Die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
3. Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten des Rückgrat Sport- und Gesundheitscenters zurückzuführen.
4. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft oder einen vergleichbaren Vertrauens-Tatbestand, einen Schaden, der durch zumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann oder ein Verhalten mit typischen Gefahren für Leben oder Gesundheit betrifft.
5. Bei Sondertarifen und Ermäßigungen sind die Nachweise für die Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Tarife unaufgefordert rechtzeitig der Rückgrat GmbH vorzulegen. Liegen die Nachweise nicht rechtzeitig vor, etwa zu Beginn des Schuljahres oder der Semester, ist das Mitglied verpflichtet, bis zum Beibringen des Nachweises den regulären Mitgliedsbeitrag für die vereinbarte Laufzeit zu bezahlen. Ab Vorlage des Nachweises ist dann wieder der ermäßigte Tarif für die nachgewiesene Laufzeit anzuwenden. Überzahlungen sind dem Mitglied zurückzuerstatten, soweit das Mitglied nachweist, dass die Vorlage der Nachweise unverschuldet verspätet erfolgt ist.
6. Das Mitglied darf die Fitnesseinrichtung nur insoweit nutzen, als es in das jeweilige Gerät von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter von Rückgrat eingewiesen wurde und mit der Nutzung vertraut ist. Das Mitglied hat einen Anspruch auf Einweisung.
7. Sofern Mitglieder von minderjährigen Kindern begleitet werden, obliegt den Mitgliedern die Aufsichtspflicht für die Kinder. Das Mitglied hat auch darauf zu achten, dass sich das Kind nicht im Gerätebereich oder im Saunabereich aufhält.
8. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
9. Ist das Vibrationstraining Bestandteil des Trainingsvertrages, darf es erst nach vorheriger Einweisung durch eine Rückgrat-Trainerin oder einen Rückgrat-Trainer genutzt werden und ist auf eine Trainingseinheit von 9 Minuten pro Trainingstag beschränkt. Die Nutzung des Vibrationstrainings ist nicht übertragbar.
10. Wird die Nutzung der Massageliege Bestandteil des Trainingsvertrages, darf diese einmal pro Trainingstag genutzt werden. Die Chipausgabe erfolgt zum sofortigen Gebrauch und der Chip kann weder weitergegeben noch mitgenommen werden.